Datenschutz bei Casino Slots Check
Casino Slots Check prüft Spielautomaten und ihre Auszahlungsquoten; unabhängig davon fallen beim Betrieb dieser Seite Personendaten an, die hier erklärt werden.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Betreiberin dieser Seite; erreichbar ist sie über die im Impressum genannte Adresse unter casinoslotsinfoch.com. Bearbeitet werden der Seitenabruf, die gespeicherte Cookie-Entscheidung sowie, sofern eine Nachricht geschrieben wird, deren Inhalt.
Was protokolliert wird
Jeder Abruf erzeugt technische Einträge: IP-Adresse, Zeitpunkt, abgerufene Adresse und übermittelter Browsertyp. Sie dienen dem Betrieb und der Abwehr von Missbrauch und werden nach höchstens 90 Tagen gelöscht oder gekürzt.
Auf welcher Grundlage
Massgebend ist das Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG, SR 235.1) mit Verordnung, in der seit dem 1. September 2023 geltenden Fassung. Eine vorgängige Einwilligung ist dafür nicht Voraussetzung; verlangt werden aber Zweckbindung, Verhältnismässigkeit, Richtigkeit und Datensicherheit nach Art. 6 revDSG. Für Besucherinnen und Besucher aus der EU kann zusätzlich die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) gelten.
Ansprüche der betroffenen Person
Es besteht Anspruch auf Auskunft (Art. 25 revDSG), auf Berichtigung und Löschung sowie auf Herausgabe oder Übertragung der eigenen Daten (Art. 28 revDSG); ausserdem kann einer Bearbeitung widersprochen werden. Die Auskunft erfolgt grundsätzlich unentgeltlich und innert 30 Tagen.
Bekanntgabe und Aufsicht
Ein Verkauf von Personendaten findet nicht statt. Eine Bekanntgabe erfolgt nur an Auftragsbearbeiter, die für Betrieb und Auslieferung nötig sind, sowie an Behörden im Rahmen einer gesetzlichen Pflicht; ins Ausland nur unter einem angemessenen Schutzniveau oder Garantien nach Art. 16 revDSG. Für die Aufsicht zuständig bleibt der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern.